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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge in der Hochschuljobbörse (AGB Hochschuljobbörse)
§1
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Die Hochschuljobbörse ist eine Karriereplattform speziell für den akademischen Nachwuchs. Sie wird von der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm („Anbieterin“) betrieben und ermöglicht Unternehmen („Bestellern“), Stellenanzeigen auf den Online-Jobbörsenportalen der Partner der Hochschuljobbörse zu schalten.
- Für die Geschäftsbeziehung für Anzeigenaufträge in der Hochschuljobbörse zwischen der Anbieterin und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
„Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Bestellers in der Rubrik „Jobbörse“ oder „Stellenmarkt“ zum Zweck der Mitarbeitergewinnung auf den Online-Jobbörsenportalen der Partner der Hochschuljobbörse. Eine aktuelle Liste der Partner ist auf der Internetseite der Hochschuljobbörse abrufbar.
- Erst, wenn die Anzeige durch die Anbieterin in der Hochschuljobbörse veröffentlicht wurde, kommt der Vertrag zwischen der Anbieterin und dem Besteller rechtswirksam zustande.
§2
Konditionen der Stellenanzeigen
- Jede Stellenanzeige kann für 1, 3 oder 6 Monate geschaltet werden.
- Es werden kostenfreie und kostenpflichtige Stellenanzeigen unterschieden. Die Preiskategorien der möglichen Stellenanzeigen sind in der Preisübersicht auf der Internetseite der Hochschuljobbörse ausgewiesen. Die Stellenanzeigen sind im Anzeigenauftrag durch den Besteller den jeweiligen Kategorien eindeutig zuzuordnen.
- In den Anzeigen können vom Besteller Links, beispielsweise zu dem ausschreibenden Unternehmen, gesetzt werden. Für die Inhalte der hinter den Links stehenden Seiten übernimmt der Besteller die volle Verantwortung. Die Anbieterin übernimmt für die Inhalte der in Auftrag gegebenen Stellenanzeige, für darin angebrachte Links oder deren Inhalte keine Haftung.
- Der Besteller verpflichtet sich, korrekte Angaben, insbesondere hinsichtlich der Stellenanzeige als auch hinsichtlich seiner Kontaktdaten, zu machen, und eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Nachrichten der Anbieterin an diese Adresse sind vom Besteller innerhalb einer Arbeitswoche zu lesen und zu bearbeiten. Unrichtige Kontaktdaten oder unrichtige Inhalte einer Stellenanzeige führen zur Sperre geschalteter Anzeigen und können, insbesondere bei wiederholt unrichtigen Stellenanzeigen oder unrichtigen Kontaktdaten, zum Ausschluss des Bestellers von der Hochschuljobbörse führen.
- Die Anbieterin haftet über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus nicht für den Erfolg der Stellenanzeige.
§3
Veröffentlichungskriterien und Freischaltung der Anzeige
- Die Anbieterin behält sich vor, Stellenanzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Anbieterin abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Anbieterin unzumutbar ist. Die Anbieterin informiert den Besteller, sollte der Anzeigenauftrag aus diesen Gründen nicht angenommen werden können.
- Die Freischaltung der Anzeige erfolgt im Rahmen der ordnungsgemäßen und üblichen Bearbeitung des Auftrags in der Regel innerhalb weniger Werktage, wenn die Texte für die Anzeige korrekt in die vorgesehenen Eingabemasken eingetragen wurden. Zwischen dem 24.12. und 06.01. eines jeden Jahres dauert die Bearbeitung länger. Der Besteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Freischaltungstermin. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des vorgelegten Anzeigentextes. Das Layout der Anzeige richtet sich nach einheitlichen Vorgaben der Anbieterin. Der Besteller hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt die Anbieterin eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Besteller ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrags.
- Die Stellenanzeigen sind wochentags in der Regel mindestens 16 Stunden und mindestens 90% der geschalteten Zeiten über die jeweiligen Hochschulportale der teilnehmenden Hochschulen zugänglich; die teilnehmenden Hochschulen können in begründeten Einzelfällen hiervon abweichende Zugriffszeiten festsetzen. Ausfallzeiten führen zu Ansprüchen auf Verlängerung der Anzeigedauer der Stellenanzeigen, wenn und soweit die teilnehmenden Hochschulen solche Ausfallzeiten schuldhaft zu vertreten haben.
- Die Anbieterin behält sich vor, die Stellenanzeigen der Besteller ohne Erhebung weiterer Kosten zusätzlich auch auf ihren Social Media-Kanälen zu veröffentlichen.
§4
Preise und Zahlungskonditionen
- Neben Einzelinseraten besteht die Möglichkeit, Preispakete abzuschließen. Es gelten die jeweils bei Auftragserteilung auf der Internetseite der Hochschuljobbörse ausgewiesenen aktuellen Preise. Eine Erstattung getätigter Käufe oder eines Restbetrages ist nicht möglich.
- Die Rechnung ist ab Veröffentlichung der Stellenanzeige im Kundenkonto abrufbar. Der Besteller wird zusätzlich per E-Mail darüber informiert, sobald die Rechnung im Kundenkonto abrufbar ist. Auf § 2 Abs. 4 Satz 2 wird ausdrücklich verwiesen. Die Zahlung hat zehn Tage nach Rechnungszugang zu erfolgen und ist unabhängig vom Erfolg der Ausschreibung. Die Zahlung erfolgt auf das Konto der Anbieterin (IBAN: DE65 7005 0000 1301 1903 15) bei der Bayerischen Landesbank (Swift/BIX: BYLADEMM) unter der Angabe der zugeteilten Rechnungsnummer.
- Die Abrechnung für jede Anzeige erfolgt einzeln. Unmittelbar nach Kauf eines Preispaketes ist das Guthaben verfügbar. Wenn vorhanden, werden die Kosten der Stellenanzeige von diesem Guthaben abgezogen. Verbliebenes Guthaben verfällt nicht.
Reicht das Guthaben für den Anzeigeauftrag nicht aus, so wird eine Rechnung über die verbliebene Differenz erstellt. Die Rechnung ist ab Veröffentlichung der Stellenanzeige im Kundenkonto abrufbar. Der Besteller wird zusätzlich per E-Mail darüber informiert, sobald die Rechnung im Kundenkonto abrufbar ist. Auf § 2 Abs. 4 Satz 2 wird ausdrücklich verwiesen. Die Zahlung hat zehn Tage nach Rechnungszugang zu erfolgen und ist unabhängig vom Erfolg der Ausschreibung. Die Zahlung erfolgt auf das Konto der Anbieterin (IBAN: DE65 7005 0000 1301 1903 15) bei der Bayerischen Landesbank (Swift/BIX: BYLADEMM) unter der Angabe der zugeteilten Rechnungsnummer.
- Die Anbieterin kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags sowohl hinsichtlich der Anzeigenveröffentlichung als auch in Bezug auf die Schaltung eines Links bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers ist die Anbieterin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§5
Weitergehende Ansprüche und Kündigungsrecht
Die Anbieterin behält sich die Geltendmachung weitergehender Ersatz- oder sonstiger Ansprüche ausdrücklich vor. Im Übrigen bleiben auch die gesetzlichen Regelungen zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
§6
Datenschutz und Widerrufsrecht
- Die Anbieterin wird die vom Besteller überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anzeigenauftrags speichern und verarbeiten. Außerdem werden personenbezogene Daten des Bestellers grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Dritte sind hierbei nicht die Partner der Hochschuljobbörse. Es gilt die Datenschutzerklärung der Hochschuljobbörse.
- Der Besteller ist zudem damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten den Partnern der Hochschuljobbörse zu Zwecken im Zusammenhang mit der Hochschuljobbörse zur Verfügung gestellt werden. Ferner erklärt sich der Besteller ausdrücklich damit einverstanden, von den Partnern der Hochschuljobbörse per E-Mail, telefonisch oder auf dem Postweg zu Zwecken im Zusammenhang mit der Hochschuljobbörse kontaktiert zu werden. Hiergegen steht dem Besteller jederzeit ein Widerrufsrecht zu, welches er schriftlich gegenüber der Anbieterin erklären kann. Die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Bestellers erforderliche Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Anbieterin oder die Partner der Hochschuljobbörse bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
§7
Schlussbestimmungen
- Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese AGB können zusätzlich in englischer Sprache ausgehändigt werden, wobei die englische Fassung eine Übersetzung der deutschen ist. In Zweifelsfällen ist von dem deutschen Wortlaut auszugehen.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die AGB und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten abzuändern, wenn neue rechtliche, wirtschaftliche oder technische Entwicklungen oder sonstige gleichwertigen Gründe eine Anpassung erforderlich machen. Dem Besteller sind die neuen Konditionen mitzuteilen. Sofern dieser den neuen AGB nicht binnen einer Frist von 4 Wochen nach Zugang widerspricht, werden sie neuer Vertragsbestandteil. Im Fall eines Widerspruchs steht ihm ein ordentliches Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen zu.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder sollte sich eine unbeabsichtigte Regelungslücke herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung und zur Ausfüllung von Lücken tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung der „Praxistage“ der Hochschuljobbörse (AGB Praxistage)
§1
Geltungsbereich, Vertragsschluss
- Die Praxistage der Hochschuljobbörse sind eines der größten Karriereevents in ganz Bayern. Ziel der Praxistage ist es, Unternehmen, Hochschulen und Studierende beim Thema Personalgewinnung zusammenzubringen.
Die Hochschuljobbörse selbst ist eine Karriereplattform speziell für den akademischen Nachwuchs. Sie wird seit 2003 von der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm („Anbieterin“) in Zusammenarbeit mit den Career Services von mittlerweile 19 Hochschulen („Partner der Hochschuljobbörse“) in Bayern und Baden-Württemberg betrieben und weiterentwickelt.
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Anbieterin und den teilnehmenden Unternehmen, die die Durchführung der Praxistage zum Gegenstand haben. Bedingungen der teilnehmenden Unternehmen und abwei-chende Vereinbarungen gelten nur, wenn die Anbieterin diese schriftlich anerkannt hat. Als Anerkennung gilt weder Schweigen seitens der Anbieterin noch die vorbehaltlose Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.
- Die Anmeldung ist mit Eingang bei der Anbieterin verbindlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an den Praxistagen. Erst, wenn die Anmeldung des teilnehmenden Unternehmens durch Rechnungsversand der Anbieterin bestätigt wurde, kommt der Vertrag zwischen der Anbieterin und dem teilnehmenden Unternehmen rechtswirksam zustande. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der Praxistage, so werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Widerruf eines erfolgten Vertragsschlusses ist ausgeschlossen. Der Vertrag zwischen den Parteien endet automatisch mit dem Abschluss der Praxistage, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§2
Ablauf der Praxistage
- Die Praxistage finden in der Regel jährlich statt. Während der Praxistage sollen teilnehmende Unternehmen im Rahmen ihres Employer Brandings die Möglichkeit bekommen, interessierte Studierende in ihr Unternehmen einzuladen und sich mit den neuen Talenten zu vernetzen und somit positiv als potenzieller Arbeitgeber zu verankern.
- Die Studierenden sollen im Rahmen der Praxistage einen Einblick in die spätere berufliche Praxis gewinnen, vor Ort vielfältige Kontakte knüpfen und so ihre Karriere aktiv voranbringen können. Studierende können während der Dauer der Praxistage in der Regel ein Unternehmen pro Tag und deren Arbeitsalltag unkompliziert kennenlernen.
- Inhalt, Umfang und Dauer der Praxistage sowie einzuhaltende verbindliche Termine und Anmeldefristen werden über das zentrale Praxistage-Portal (www.praxistage.de) veröffentlicht.
§3
Leistungen der Anbieterin
- Die Anbieterin übernimmt die Einladung aller Studierenden der Partner der Hochschuljobbörse zu den Praxistagen, sofern und soweit die Partner der Hochschuljobbörse dies der Anbieterin ermöglichen.
- Sie stellt zudem das zentrale Praxistage-Portal bereit, über welches Studierende nach teilnehmenden Unternehmen suchen können.
- Die Anbieterin bewirbt die Praxistage über On- und Offline Marketingaktionen, Social-Media-Kanäle sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Partner der Hochschuljobbörse und deren Campus.
- Sie stellt zudem Vorlagen bereit, die von den teilnehmenden Unternehmen für die Bewer-bung der Praxistage auf ihren eigenen Kanälen verwendet werden sollen.
- Die Anbieterin leistet zu ihren regulären Arbeitszeiten persönlichen Support über Telefon und E-Mail bei allen Fragen der teilnehmenden Unternehmen rund um die Praxistage.
- Sie wertet die Veranstaltung nach deren Abschluss aus und evaluiert diese.
- Die Anbieterin kann zudem optional hinzubuchbare Marketing-Pakete oder Rabattaktionen für die teilnehmenden Unternehmen anbieten. Die entsprechenden Informationen und Bedingungen, insbesondere Kapazitätsgrenzen, und notwendige Voraussetzungen werden über das zentrale Praxistage-Portal veröffentlicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an derartigen Sonderaktionen. Sofern die Angebote der Praxistage auch reguläre Angebote der Hochschuljobbörse wie beispielsweise ein Firmenprofil enthalten, gelten hierfür zusätzlich die AGB Hochschuljobbörse.
- Die Anbieterin haftet über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus nicht für den Erfolg der Praxistage für die teilnehmenden Unternehmen. Insbesondere garantiert die Anbieterin auch nicht für eine Mindestteilnehmerzahl für die angebotenen Veranstaltungen der teilnehmenden Unternehmen. Die Praxistage sind eine freiwillige Veranstaltung für alle Studierenden.
§4
Pflichten der teilnehmenden Unternehmen
- Die teilnehmenden Unternehmen sollen ein attraktives Programm für einen oder mehrere erlebnisreiche, anwendungsbezogene Praxistage gestalten.
- Sie sind verpflichtet, die notwendigen Programm-Informationen im zentralen Praxistage-Portal einzupflegen. Die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich, korrekte Angaben insbesondere hinsichtlich ihres Angebots während der Praxistage als auch hinsichtlich ihrer Kontaktdaten zu machen, und eine gültige E-Mailadresse anzugeben. Nachrichten der Anbieterin an diese Adresse sind von den teilnehmenden Unternehmen innerhalb einer Arbeitswoche zu lesen und zu bearbeiten.
- Der Anbieterin sollen Logos sowie Text- und Bildmaterial zur Dokumentation und Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Die teilnehmenden Unternehmen bestätigen, dass sie alle Rechte an diesem Material haben und durch die Weitergabe keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Falle eines Verstoßes werden die teilnehmenden Unternehmen die Anbieterin von allen sich hieraus ergebenden Forderungen sowie von Kosten einer eventuell aus diesem Grund zu führenden Auseinandersetzung freistellen.
- Die teilnehmenden Unternehmen sollen ihre Praxistage bewerben, z. B. über Marketingaktionen, Social Media sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die unternehmenseigenen Kanäle. Hierfür sollen die durch die Anbieterin bereitgestellten Vorlagen verwendet werden.
- Für die Anmeldung der Studierenden für die Praxistage ist ein Anmeldekanal, z. B. per E-Mail, einzurichten und eigenständig zu verwalten. Insgesamt erfolgt der Austausch mit den angemeldeten Studierenden ausschließlich durch die teilnehmenden Unternehmen.
- Nach Abschluss der Praxistage ist der Anbieterin zur Auswertung und Evaluation der Veranstaltung die Gesamtteilnehmerzahl zurückzumelden.
§5
Teilnahmekosten und Zahlungskonditionen
- Es gelten die jeweils bei Vertragsschluss im zentralen Praxistage-Portal ausgewiesenen aktuellen Teilnahmekosten.
- Die Rechnung wird per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse versendet. Auf § 4 Abs. 2 wird ausdrücklich verwiesen. Die Zahlung hat gemäß der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit zu erfolgen und ist unabhängig vom Erfolg der Praxistage. Das volle Entgelt ist entsprechend des Fälligkeitsdatums auf das in der Rechnung angegebene Konto der Anbieterin zu überweisen. Ratenzahlung wird ausgeschlossen.
- Die Anbieterin kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung der Praxistage für das teilnehmende Unternehmen bis zur Bezahlung zurückstellen.
§6
Erwerb von Rechten, Veröffentlichungen
- Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig bei Marketingaktivitäten zur Durchführung der Praxistage zu unterstützen. Dafür stellen sie sich gegenseitig Bild- und Textmaterial einschließlich Logos zur digitalen und Druckverwendung zur Verfügung. Keine Partei erwirbt aufgrund der gemäß dieser vertraglichen Vereinbarung für die Praxistage erlaubten Verwendung einer von der jeweils anderen Partei überlassenen Namensbezeichnung bzw. eines von einer jeweils anderen Partei überlassenen Logos Rechte hieran. Gleiches gilt auch für sonstige Rechte (insb. geistiges Eigentum) der Parteien.
- Die Parteien stimmen ihre Veröffentlichungen über die im Rahmen der Praxistage erfolgende Zusammenarbeit und die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse vorher in partnerschaftlichem Einvernehmen ab. Unter Zustimmungsvorbehalt steht auch die Fertigung von Abschriften, Ablichtungen oder anderer Vervielfältigungen von Unterlagen, die die Parteien in Ausführung des Vertrags sich gegenseitig zugänglich gemacht haben.
§7
Haftung, Kündigung, Ausfall
- Für die veröffentlichten Inhalte im Rahmen der Praxistage, insbesondere im zentralen Praxistage-Portal, die darin angebrachten Links und den hinter diesen stehenden Seiten, übernimmt allein das teilnehmende Unternehmen die volle Verantwortung. Die Anbieterin übernimmt für die veröffentlichten Inhalte der teilnehmenden Unternehmen im Rahmen der Praxistage keine Haftung. Die Anbieterin behält sich jedoch vor, die veröffentlichten Informationen zu überprüfen und diese wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Anbieterin abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Anbieterin unzumutbar ist.
Unrichtige Kontaktdaten oder unrichtige bzw. rechtswidrige Inhalte, insbesondere im zentralen Praxistage-Portal, führen zur vorübergehenden Sperre des teilnehmenden Unternehmens im zentralen Praxistage-Portal und können, insbesondere bei wiederholt unrichtigen Angaben, zum vollständigen Ausschluss des teilnehmenden Unternehmens von den Praxistagen führen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmekosten.
- Die Haftung der Anbieterin für Verlust oder Schäden jeglicher Art an von den teilnehmenden Unternehmen zur Verfügung gestellten Gegenständen und Werbemitteln ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Anbieterin, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ansprüche der teilnehmenden Unternehmen auf Schadensersatz gegenüber der Anbieterin sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Anbieterin, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Haftung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auch im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für sonstige indirekte und/oder mittelbare Folge- und/oder Vermögensschäden (z. B. entgangenen Gewinn, ausbleibenden Werbeerfolg) ist – außer in den Fällen von Vorsatz – ausgeschlossen.
- Nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Produkthaftungsgesetzes. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei vertraut und vertrauen darf.
- Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine Partei einer oder mehrerer Pflichten aus dem Vertrag – auch nach schriftlicher Aufforderung und angemessener Fristsetzung – nicht nachkommt oder
- die Praxistage aufgrund unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden können oder
- eine Beeinträchtigung der Belange der Anbieterin als öffentliche Einrichtung und mit gesetzlichem Auftrag gegeben ist.
Die Kündigung bedarf der Schriftform und hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. - Finden die Praxistage aufgrund höherer Gewalt nicht statt, so sind von keiner Partei Leistungen zu erbringen. Erbrachte oder aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungen noch zu erbringende Leistungen sind von den Parteien zu vergüten; sonstige Vorauszahlungen sind zu erstatten.
§8
Datenschutz und Widerrufsrecht
- Die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten der teilnehmenden Unternehmen erfolgt zum Zwecke der Vertragsverwaltung (insb. Begründung, Durchführung, Abrechnung, Beendigung) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Anbieterin wird die von den teilnehmenden Unternehmen überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Praxistage speichern und verarbeiten. Außerdem werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Unternehmen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Dritte sind hierbei nicht die Partner der Hochschuljobbörse. Es gilt die Datenschutzerklärung der Hochschuljobbörse.
- Die teilnehmenden Unternehmen sind damit einverstanden, dass ihre Kontaktdaten den Partnern der Hochschuljobbörse zu Zwecken im Zusammenhang mit der Hochschuljobbörse zur Verfügung gestellt werden. Ferner erklären sich die teilnehmenden Unternehmen ausdrücklich damit einverstanden, von der Hochschuljobbörse, der TH Nürnberg sowie den Partnern der Hochschuljobbörse per E-Mail, telefonisch oder auf dem Postweg zu Zwecken im Zusammenhang mit der Hochschuljobbörse kontaktiert zu werden. Hiergegen steht den teilnehmenden Unternehmen jederzeit ein Widerrufsrecht zu, welches sie schriftlich gegenüber der Anbieterin erklären können. Die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über die Praxistage erforderliche Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Anbieterin oder die Partner der Hochschuljobbörse bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
§9
Schlussbestimmungen
- Als staatliche Bildungseinrichtung steht die Anbieterin für die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Werteordnung und erwartet dies auch von ihren Partnerinnen und Partnern.
- Die teilnehmenden Unternehmen versichern, dass sie und ihre Beschäftigten oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
- Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus den Verträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
- Diese AGB können zusätzlich in englischer Sprache ausgehändigt werden, wobei die englische Fassung eine Übersetzung der deutschen ist. In Zweifelsfällen ist von dem deutschen Wortlaut auszugehen.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die AGB und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten abzuändern, wenn und soweit neue rechtliche, wirtschaftliche oder technische Entwicklungen oder sonstige gleichwertigen Gründe eine Anpassung erforderlich machen. Den teilnehmenden Unternehmen sind die neuen Konditionen mitzuteilen, sofern eine Anpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt. Sofern diese den neuen AGB nicht binnen einer Frist von 4 Wochen nach Zugang widersprechen, werden sie neuer Vertragsbestandteil. In der Mitteilung der beabsichtigten Änderung wird das Unternehmen ausdrücklich auf diese Widerspruchsmöglichkeit, die Frist hierzu und die Folge eines unterbliebenen Widerspruchs hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs steht ihnen ein ordentliches Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen zu.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder sollte sich eine unbeabsichtigte Regelungslücke herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.